Maximilian Funke-Kaiser

Verfahren gegen Apple

Bei der Durchsetzung des Digital Markets Act kennt die EU keine falsche Scheu.
 

Die Brüsseler Behörde wirft Apple vor, dass das Unternehmen mit seinen Regeln für den App Store verhindert, dass App-Entwickler die Nutzer auf alternative Kanäle leiten können. Dies müsste laut DMA jedoch möglich sein. Die EU ist bei einem der größten sogenannten Gatekeeper zügig tätig geworden und adressiert deshalb nun Apples Versuche der Schein-Compliance mit ihrem kürzlich eröffneten Verfahren. 

Ich halte es für absolut richtig, diesen Vorwürfen auf den Grund zu gehen. Schließlich sorgt der DMA dafür, dass große Marktmacht nicht ausgenutzt wird und sorgt für einen fairen Wettbewerb.